Antrag einbringen
Zahlreiche Gemeinden in Österreich haben bereits ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Menschen aus den griechischen Lagern bekundet und/oder entsprechende Appelle an den Landtag ihres Bundeslands und/oder die österreichische Bundesregierung beschlossen.
Wenn auch Sie bzw. Ihre Gemeinderatsfraktion einen solchen Antrag in Ihrer Gemeinde einbringen wollen, finden Sie hier eine Textvorlage zum Download.
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag u. a. auf die in Ihrem Bundesland geltende Gemeindeordnung angepasst werden muss. In der Gemeindeordnung (GO) Ihres Bundeslands wird festgelegt, wie Beschlüsse gefasst werden müssen.
Es kann zwischen „normalen“ Anträgen (die vorher auf die Tagesordnung gesetzt werden) und Dringlichkeitsanträgen unterschieden werden. In manchen Bundesländern kann der/die Bürgermeister/in „normale“ Anträge wieder von der Tagesordnung nehmen – diese werden dann nicht behandelt. Bei Dringlichkeitsanträgen ist dies hingegen nicht möglich, so kann die Behandlung einer Materie auch von der Minderheit erzwungen werden (siehe z. B. in OÖ oder NÖ § 46 Abs. 3 der OÖ/NÖ GO). Dabei muss dann allerdings auch die Dringlichkeit (wie z. B. in unserem Mustertext) begründet werden.
Wenn Sie einen Antrag für die Aufnahme von geflüchteten Menschen in Ihrer Gemeinde gestellt haben, geben Sie uns bitte Bescheid, was damit passiert ist. Und nehmen Sie bitte ebenfalls mit uns Kontakt auf, wenn Sie Verbesserungsvorschläge für diese Textvorlage haben. Schicken Sie uns einfach eine Mail an mitmachen@courage.jetzt.